Theorie und Praxis

Die neue Personalverordnung für Kitas in NRW – was Träger jetzt wissen müssen

Neue Regeln, neue Rollen, neue Verantwortung: Die Personalverordnung für Kitas in NRW ist da. Was sie bedeutet und worauf Träger jetzt achten sollten.

29/7/2025

Lesezeit: 9 min.

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Warum wurde die Personalverordnung überarbeitet?

Die frühkindliche Bildung in NRW steht unter großem Druck. Der Mangel an Fachkräften, hohe Belastungen und steigende Kinderzahlen fordern neue Lösungen. Deshalb hat das Land NRW die Personalverordnung grundlegend erneuert.

Seit dem 6. Dezember 2024 gelten neue Regelungen für das pädagogische Personal in Kitas. Die bisherigen Vorgaben aus § 33 KiBiz wurden abgelöst. Auch 2025 ist das Thema hochrelevant, denn viele Einrichtungen stecken mitten in der Umsetzung. Die neue Verordnung definiert, welche Fachkräfte eingesetzt werden dürfen und welche Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen.

Einrichtungen in NRW sind 2025 mitten in der Umsetzung der neuen Personalverordnung. (Bild: Marisa Howenstine auf Unsplash)

Was hat sich konkret geändert?

Das zentrale Element der Reform ist die Einteilung in drei Personalkategorien: Fachkräfte, Ergänzungskräfte und profilergänzende Kräfte.

Fachkräfte sind weiterhin zum Beispiel staatlich anerkannte Erzieher:innen oder Kindheitspädagog:innen. Ergänzungskräfte kommen häufig aus der Pflege oder Sozialassistenz. Sie dürfen nur dann in der Kita tätig werden, wenn sie eine spezielle 160-Stunden-Qualifizierung absolvieren. Profilergänzende Kräfte wie Musiker:innen, Künstler:innen oder Handwerker:innen arbeiten unterstützend unter Anleitung mit, übernehmen aber keine pädagogische Hauptverantwortung.

Ein weiteres zentrales Element ist das verpflichtende B1-Sprachniveau für alle neuen pädagogischen Kräfte. Zusätzlich müssen alle Nachweise wie Sprachzertifikate oder Fortbildungsbescheinigungen von den Trägern dokumentiert und verwaltet werden.

The big ideas

Ein Überblick über die drei Rollen

Fachkräfte
Beispiele: Erzieher:in, Kindheitspädagog:in
Voraussetzungen: Staatlich anerkannt oder gleichwertiger Abschluss

Ergänzungskräfte
Beispiele: Sozialassistent:in, Pflegefachkraft
Voraussetzungen: 160-Stunden-Qualifizierung, B1-Deutsch, mindestens 1 Jahr Praxiserfahrung

Profilergänzende Kräfte
Beispiele: Musiker:in, Künstler:in, Sporttrainer:in
Voraussetzungen: Tätigkeit unter Anleitung, keine eigenverantwortliche Gruppenleitung

Die 160-Stunden-Fortbildung für Ergänzungskräfte ist in zwei Teile gegliedert. 80 Stunden müssen vor dem ersten Arbeitstag abgeschlossen sein, die übrigen 80 Stunden innerhalb des ersten Jahres.

Ziel der Verordnung: Qualität sichern und flexibel bleiben

Mit der neuen Personalverordnung will das Land NRW neue Berufsgruppen für die Kita-Arbeit gewinnen. Gleichzeitig sollen Qualitätsstandards gesichert werden. Die Anerkennung weiterer Ausbildungswege, z. B. aus dem Gesundheitsbereich oder aus dem Ausland, schafft Spielraum für Träger. Voraussetzung ist, dass alle Anforderungen erfüllt und nachgewiesen sind – zum Beispiel durch die Bewertung über die anabin-Datenbank.

Außerdem soll die Einbindung profilergänzender Kräfte neue Impulse in den Kita-Alltag bringen, etwa durch kreative oder handwerkliche Angebote. Das Ministerium hat dies folgendermaßen erläutert: „Diese Regelung eröffnet erstmals Zugänge für ursprünglich nicht pädagogisches Personal, das jedoch in Kitas mit entsprechender Profilausprägung - beispielsweise Sport-Kita, Musik-Kita - einen frühpädagogischen Mehrwert bieten kann.“ (dpa)

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Herausforderungen bei der Umsetzung

Viele Träger begrüßen die neuen Möglichkeiten, stoßen aber auf folgende Probleme:

  • Die Struktur der Verordnung ist komplex.
  • Es fehlt an Klarheit bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
  • Der Aufwand für Nachweise und Dokumentation ist gestiegen.
  • Die 160-Stunden-Qualifizierung muss organisiert und begleitet werden.

Trotzdem sehen viele die Reform als wichtigen Schritt, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Was Kitas jetzt tun können

Wer gut vorbereitet ist, kommt entspannter durch die Umstellungsphase:

  • Bestandsaufnahme machen: Welche Qualifikationen sind bereits vorhanden? Wo besteht Handlungsbedarf?
  • Weiterbildungen planen: Die 160-Stunden-Kurse sollten frühzeitig gebucht werden.
  • Nachweise sammeln und sichern: Sprachzertifikate, Anerkennungen und Praxisnachweise gehören sauber dokumentiert.
  • Digitale Tools einsetzen: So lassen sich Personaldaten, Rollen und Berechtigungen effizient verwalten.

Wie Famly dich unterstützt

Mit Famly hast du eine Kita-App, die dich bei der Umsetzung der neuen Verordnung konkret unterstützt:

  • Übersichtliche Personalverwaltung mit klarer Rollenzuordnung
  • Möglichkeit, alle Zertifikate und Nachweise digital zu hinterlegen
  • Dienstplanung, die den Einsatz entsprechend der Qualifikation automatisiert steuert
  • Und natürlich alles weitere, was du für Organisation, Abrechnung und Kommunikation brauchst

Die neue Personalverordnung für Kitas in NRW ist eine echte Zäsur. Sie bringt mehr Flexibilität, verlangt aber auch sorgfältige Planung und klare Prozesse. Wer gut vorbereitet ist und auf digitale Unterstützung setzt, kann die Chancen dieser Reform nutzen – und für stabile Betreuung sorgen, selbst unter schwierigen Bedingungen.

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